Überbrückungshilfe

Die Überbrückungshilfe III unterstützt bei Kosten für Marketing, Digitalisierungsmaßnahmen und Hygienemaßnahmen.

Digitalisierungsmaßnahmen können beispielsweise die Anschaffung von IT Hard- und Software sein. Aber auch die Errichtung einer Onlinepräsenz, wie einer Homepage, eines Onlineshops oder auch einer Social Media Präsenz können gefördert werden.

Förderungsfähige Hygienemaßnahmen können beispielsweise das errichten von Trennwänden und das aufstellen von Luftfiltern sein.

Anträge können noch bis 31. Oktober 2021 gestellt werden. Für die Überbrückungshilfe III plus können Anträge noch bis 31. Dezember 2021 gestellt werden.

Bei Fragen zu Überbrückungshilfen kontaktieren Sie uns gerne.

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