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Vollverzinsung
Der steuerliche Zinssatz von 6% p.a. auf Steuernachzahlungen und -erstattungen wurden mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt.
Der steuerliche Zinssatz von 6% p.a. auf Steuernachzahlungen und -erstattungen wurden mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt.