FAQ
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Ein Steuerberater hilft Ihnen, Ihre steuerlichen Verpflichtungen korrekt und rechtzeitig zu erfüllen, Ihre Steuerlast zu optimieren und rechtliche Risiken zu vermeiden. Zudem gewinnen Sie mehr Zeit, sich auf Ihr Kerngeschäft oder Ihre persönlichen Angelegenheiten zu konzentrieren.
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Nach einem unverbindlichen Erstgespräch analysieren wir Ihre individuelle Situation und vereinbaren die gewünschten Leistungen. Wir kümmern uns anschließend um Ihre steuerlichen Angelegenheiten, halten Sie über wichtige Entwicklungen auf dem Laufenden und stehen Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung.
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Eine Steuererklärung muss immer dann abgegeben werden, wenn Einkünfte vorliegen, welche noch keinem Steuerabzug unterlagen. Meistens sind das Einkünfte zusätzlich zu Nichtselbständigen Einkünften und Kapitalerträgen.
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Grundsätzlich richtet sich das Honorar für Steuerberater nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). In dieser sind alle Tätigkeiten eines Steuerberaters aufgelistet und in welchem Rahmen sich hier - je nach Aufwand und Gegenstandswert - das Honorar bewegen darf. In unserer Kanzlei bieten wir für verschiedene Dienstleistungen auch Pauschalhonorare an (für laufende Buchhaltungen beispielsweise). Für einmalige Beratungstätigkeiten rechnen wir oft nach Zeit Honorar ab.
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Ja, wir unterstützen Sie bei der Aufarbeitung steuerlicher Sachverhalte, der Kommunikation mit Behörden und der Erarbeitung einer Strategie, um mögliche Konsequenzen zu minimieren.
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Ein Steuerberater lohnt sich für Privatpersonen, wenn die eigene Steuererklärung komplex wird, etwa durch Vermietung, Kapitalanlagen, selbstständige Nebentätigkeiten oder hohe Werbungskosten über dem Pauschbetrag. Auch bei größeren Einkommen oder häufigen Änderungen im Steuerrecht kann professionelle Beratung Steuern sparen und Fehler vermeiden.
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Eine GmbH ist sinnvoll, wenn Unternehmer ihre persönliche Haftung für Unternehmensschulden begrenzen möchten. Sie eignet sich besonders bei mittlerem bis hohem Kapitalbedarf oder größeren Umsätzen. Zudem wirkt sie professionell auf Geschäftspartner und erleichtert die Einbindung von Investoren. Sie bietet außerdem steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und langfristige Planungssicherheit.
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Als Unternehmer müssen Sie regelmäßig, meist monatlich oder quartalsweise, die eingenommene Umsatzsteuer an das Finanzamt melden und abführen. Im Gegenzug können Sie die Vorsteuer aus Ihren Betriebsausgaben abziehen. Diese Fristen sind zwingend einzuhalten, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
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Als Privatperson können Sie Werbungskosten wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungen absetzen. Zudem können Sie auch Sonderausgaben wie Versicherungen und außergewöhnliche Belastungen z.B. Krankheitskosten geltend machen. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen im privaten Haushalt mindern die Steuerlast.
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Als Arbeitnehmer ist man in der Regel nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Eine Abgabepflicht besteht jedoch beispielsweise bei mehreren Arbeitgebern, Nebeneinkünften, Lohnersatzleistungen oder bestimmten Freibeträgen. Eine freiwillige Abgabe kann sinnvoll sein, da oft eine Steuererstattung möglich ist.