Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 2026: Was Steuerpflichtige wissen müssen

Ab dem 01.01.2026 wird die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden zum gesetzlichen Regelfall, wenn die Steuererklärung über ELSTER oder ein anderes sicheres elektronisches Verfahren abgegeben wurde. Das bedeutet, dass Steuerpflichtige künftig ihre Steuerbescheide standardmäßig über das ELSTER-Postfach erhalten. Papierbescheide werden nur noch auf ausdrücklichen Antrag vom Finanzamt verschickt. Wer also weiterhin einen Papierbescheid wünscht, muss diesen Antrag stellen – dieser gilt jedoch nur für zukünftige Bescheide. Ein elektronischer Bescheid gilt am vierten Tag nach der Bereitstellung im ELSTER-Postfach als bekannt gegeben. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Einspruchsfrist, die für viele Steuerpflichtige möglicherweise schneller abläuft, als es bei Papierbescheiden der Fall war. Um keine Bekanntgabe zu verpassen, empfiehlt es sich, die Benachrichtigungsfunktion von ELSTER zu aktivieren. Diese informiert per E-Mail, sobald ein neuer Bescheid im Postfach bereitsteht. Die Umstellung auf die elektronische Bekanntgabe bringt zahlreiche Vorteile: Sie spart Zeit, erhöht die Sicherheit und reduziert den Papierverbrauch. Steuerbescheide sind sofort verfügbar und nehmen keinen Platz bei der Aufbewahrung ein. Ab Januar 2026 sollten Steuerpflichtige also rechtzeitig ihre Präferenzen festlegen und die Fristen im Blick behalten, um keine wichtigen Schritte zu verpassen.

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