Renovierung und Modernisierung von Gebäuden – Kosten korrekt zuordnen

Bei umfassenden Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen können sowohl Erhaltungsarbeiten als auch Arbeiten zur Herstellung eines betriebsbereiten Zustands, zur Erweiterung oder wesentlichen Verbesserung anfallen. In solchen Fällen müssen die jeweiligen Aufwendungen sachgerecht zwischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen aufgeteilt werden – zum Beispiel proportional zu einem gezahlten Architektenhonorar.

Entscheidend ist der sachliche Zusammenhang der Arbeiten. Wenn die einzelnen Maßnahmen technisch ineinandergreifen – etwa, weil Erhaltungsarbeiten Voraussetzung für die Modernisierung sind – gelten die Gesamtkosten als Herstellungskosten. Ein rein zeitlicher oder praktischer Zusammenhang begründet hingegen keinen solchen sachlichen Zusammenhang.

Eine sorgfältige Prüfung ist daher entscheidend, um die Kosten korrekt zu erfassen und steuerlich richtig zuzuordnen.

BMF, Schreiben v. 26.1.2026, IV C 1 – S 2253/00082/001/064

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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Mietobjekten: Wichtige Regelungen für die ersten drei Jahre